+++Aktuelles rund um das Thema Schildkröten+++

Rettungsaktionen, Vereinsmitglied, Patenschaften, neue Futterpflanzen,
Veränderungen in der Systematik, Neubau von Freianlagen usw.


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NEWS 2010

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31. Juli 2010


Achtung - Schildkröte in Neuhof (bei Zossen) gefunden

Am 29. Juli wurde gegen 16.45 Uhr auf der Hauptstraße eine Landschildkröte gefunden. Diese wurde bei mir abgegeben und somit vorm Überfahren gerettet. Der Besitzer möchte sich bitte umgehend mit mir oder dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), Frau Pieritz, Tel.: 033201 442-213 in Verbindung setzen. E-Mail: webmaster@schildkroeten-brandenburg.de oder telefonisch 0177 2295105 (D2). Das Tier ist vorerst bei mir untergebracht und wird verpflegt.

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15. Juli 2010


Anzeigepflicht für Tiergehege

Seit 1. März 2010 gilt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welches über die Naturschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer steht. Dennoch kann jeder Bundesland hiervon abweichen.

 

Fakt ist laut dem BNatSchG § 43 Tiergehege:

 

(1) Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des § 42 Absatz 1 sind.

 

(2) Tiergehege sind so zu errichten und zu betreiben, dass

1. die sich aus § 42 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 ergebenden Anforderungen eingehalten werden,

2. weder der Naturhaushalt noch das Landschaftsbild beeinträchtigt werden und

3. das Betreten von Wald und Flur sowie der Zugang zu Gewässern nicht in unangemessener Weise eingeschränkt wird.

 

(3) Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen. Diese kann die erforderlichen Anordnungen treffen, um die Einhaltung der sich aus Absatz 2 ergebenden Anforderungen sicherzustellen. Sie kann die Beseitigung eines Tiergeheges anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. In diesem Fall gilt § 42 Absatz 8 Satz 2 und 3 entsprechend.

 

(4) Die Länder können bestimmen, dass die Anforderungen nach Absatz 2 nicht gelten für Gehege,

1. die unter staatlicher Aufsicht stehen,

2. die nur für kurze Zeit aufgestellt werden oder eine geringe Fläche beanspruchen oder

3. in denen nur eine geringe Anzahl an Tieren oder Tiere mit geringen Anforderungen an ihre Haltung gehalten werden.

 

(5) Weiter gehende Vorschriften der Länder bleiben unberührt.

 

Das heißt jetzt konkret:

Eine Einrichtung von Tiergehegen im Garten ist anzeigepflichtig, wenn folgende Kriterien greifen:

-       Schildkörten sind wildlebende Arten

-       Gartengehege liegen außerhalb von Wohn- oder Geschäftsgebäuden

-       Die Tiere werden länger als sieben Tage im Jahr dort gehalten.

 

Die alles trifft für die Haltung unserer Schildkröten im Freiland zu.

 

Demnach ist der Halter verpflichtet sein Gehege anzuzeigen und auch für bereits bestehende Gehege eine Nachmeldung zu veranlassen. Von einer Genehmigungspflicht spricht das Gesetzt zwar nicht, erlaubt aber nach Abs. 5 den Ländern auch weiterhin die Regelung, dass die Errichtung eines Geheges nicht nur anzeige- sondern auch genehmigungspflichtig ist. Allerdings wird mit Abs. 4 auch den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, sogar auf die Anzeigepflicht zu verzichten. Damit ist die Situation verworrener als zuvor.

In der vorhergehenden Fassung vom 26. Mai 2004 des Brandenburgischen Naturschutz-gesetzes (BbgNatSchG) gab es den § 43 Tiergehege. Dieser wurde in der aktuellen Fassung vom 28. Juni 2006 beibehalten, jedoch gilt dieser nur noch für Zoos. Das heißt eigentlich, dass nun wieder das übergeordnete Bundesnaturschutzgesetz greifen würde.

Ich habe ich daraufhin mit unserem zuständigen Landsumweltamt Brandenburg in Verbindung gesetzt. Sinngemäß wurde mir geantwortet, dass momentan noch keine genaue Regelung für Brandenburg getorffen wurde und eine Festlegung vom Umweltministerium abzuwarten ist.

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März 2010


Testudo Welt - die Ausgaben 2010


 


Alle anderen Magazine stehen hier zum  Download bereit.


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6. Februar 2010

Nachzucht statt Farmzucht; eine Initiative der Schildkröten im Fokus Nachzucht statt Farmzucht

Wer Schildkröten züchtet, hilft den Tieren in der Natur. Für jede Schildkröte, die unter menschlicher Obhut geboren wird, dürfen viele Schildkröten in ihren Heimatländern in der freien Wildbahn bleiben.
Beteiligen Sie sich an der Aktion, teilen Sie Ihre Meinung durch Facebook, dem Banner auf Ihrer Homepage oder in Ihrer E-Mail-Fußzeile und/oder der Weiterleitung des Flyers mit.


Ausführliche Informationen entnehmen Sie der Schildkröten im Fokus-1/2010 bzw. dem Flyer (Klick auf das Bild):




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Letztes Update: 15. Juli 2010